Das von der Verbraucherzentrale Hamburg jüngst veröffentlichte Beispiel einer vermeintlichen Mogelpackung für das Produkt „Nivea Hand Creme Intensive
Pflege“ ist definitiv keine! Offenbar hatten auch einige Fachzeitschriften diese Mitteilung ungeprüft übernommen.
Eine Mogelpackung ist klar definiert. Sie liegt vor, wenn für den Verbraucher nicht sichtbar, bei gleichbleibendem Preis, die Füllmenge bei weitgehend
gleicher Verpackung reduziert wird und der Verbraucher somit über die wahre Menge getäuscht wird.
Bei Nivea handelt es sich um einen klassischen Re-Launch, also eine Neuauflage mit verändertem Design und in diesem Fall ganz konkret und deutlich um eine
Packmitteländerung, von einer Flasche zu einer Tube. In diesem Zuge ist es legitim, die Füllmengen anzupassen, auch mit dem Ziel, eine Preiserhöhung zu
erreichen, um gestiegenen Rohstoff- und Packmittelkosten gerecht zu werden sowie die Profitabilität des Produktes zu sichern.
Es gibt tatsächlich viele Mogelpackungen und wir als TILISCO unterstützen immer die Bestrebungen der Verbraucherzentrale diese Mogeleien aufzudecken und
anzuprangern, aber in diesem Fall ist die Verwendung des Begriffs völlig falsch.
Leider hat die Verbraucherzentrale zugunsten einer eigenen starken Schlagzeile, den falschen Vorwurf der Mogelpackung erhoben. Unternehmen müssen sich
einem harten Preiskampf unterwerfen und haben in der Positionierung im Handel häufig nur die Möglichkeit höhere Preise über einen entsprechenden Relaunch
zu erzielen. Ein Phänomen, das in nächster Zeit angesichts stark steigender Rohstoffpreise, sicherlich auch bei weiteren Produkten zu beobachten sein wird.