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TILISCOS KOLUMNE – Osnabrück, wir haben ein Problem!


Nein, es ist keine Marsmission, die von Osnabrück aus gesteuert wird, aber doch mindestens genauso wichtig: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Sie übernimmt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verpackungsgesetzes „die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen.

Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.“ Soweit das Zitat von der Webseite. Seit 2019 ist sie auch für den Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen verantwortlich, der jährlich im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) überarbeitet und am 01. September veröffentlicht wird. Der Mindeststandard ist von Beginn an die Bibel für das Design for Recycling des Handels, der Hersteller von verpackten Produkten und Verpackungen sowie der Entscheider in Politik und Verbänden.

Ein mächtiges Instrument, auf dessen Basis Zertifikate verkauft werden, die einzelnen Verpackungen generelle, gute und auch sehr gute Recyclingfähigkeit attestieren. Ein lukratives Geschäft für bestehende Institute und Stiftungen, sowie für eilig gegründete Unternehmen. Dabei gibt es keine einheitliche, neutrale Bewertungsmethodik, die die Recyclingfähigkeit einer Verpackung nachweisen kann.

Und auch der neue Entwurf liefert nichts dazu - im Gegenteil. Viele Vorgaben sind ohne genaue Werte formuliert. Das gilt für die „mechanische Beanspruchung“ genauso wie für die „Füllgutreste, die eine Verpackung konstruktionsbedingt nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch enthalten kann“. Auch die Hürden, die die papierbasierten Verbunde zu nehmen haben, sind teilweise unverhältnismäßig in der Strenge der zu erfüllenden Auflagen.

Das Gipfel ist jedoch, dass es eine einzelne Spezifikation eines Kunststoffs eines großen Kunststoffherstellers geschafft hat, als Ausnahme für eine recycelfähige PE/PA Verbindung, in den aktuellen Entwurf des neuen Mindeststandards aufgenommen zu werden. Was bedeutet das? Entweder ein Riesengeschäft für den Anbieter, der in der Spezifikation genannten Verbindung. Oder eine Flut von Anträgen (oder wie kommt man in den Mindeststandard?) von anderen Packstoffproduzenten auf Ausnahmen und Anerkennung der Recyclingfähigkeit. Und offenbar reicht es aus, sich nur von einem der vielen, sich tummelnden Zertifizierer den Nachweis geben zu lassen, auch wenn es keine einheitliche Prüf- und Bemessungsmethodik gibt.

 

„Transparenz, Rechtsklarheit, Förderung von nachhaltigeren Verpackungen!“ Ja bitte, denn gerade die Rechtssicherheit ist unsicherer als je zuvor!

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TILISCOS Kolumne im PackReport 07-08/2022
2022-07-08.pdf
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