Eine wirre Regelungswut erzeugt Ratlosigkeit, Unsicherheit und Frust. Der neue Mindeststandard 2022 erschwert auf einer gänzlich theoretischen Ebene die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, diskriminiert pauschal Packhilfsmittel wie Haftetiketten und erkennt nicht mal die eigenen Vorgaben an.
Nein, es ist keine Marsmission, die von Osnabrück aus gesteuert wird, aber doch mindestens genauso wichtig: Die Zentrale Stelle Verpackungs-register (ZSVR). Sie übernimmt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verpackungsgesetzes „die Aufgabe, die Produktverant-wortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen.